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Erfahrung mit einer Transfergesellschaft (Beschäftigungsgesellschaft) Bericht eines Betroffenen
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Mittwoch, den 28. März 2012 um 03:56 Uhr

Aus www.stern.de vom 27.03.2012
Die Folgen der Schlecker-Insolvenz
Zorn und Transfergesellschaften
11.000 Beschäftigte der insolventen Drogeriekette Schlecker mussten entscheiden, ob sie in Transfergesellschaften wechseln wollen.
Aber wie funktioniert das genau?
Und vor allem: Was bringt das?
Ein Interview mit einem, der sich auskennt.
Herr Habel-Kill, wann haben Sie zum ersten Mal das Wort Transfergesellschaft gehört?

Ich weiß noch sehr genau, wie mir am 15.1.2007 von meinem Chef gesagt wurde: Hast du es eben in den Nachrichten gehört, unser Nokia-Werk wird im Herbst geschlossen.
Wenige Tage später fiel zum ersten Mal das Wort Transfergesellschaft.

Allerdings hatte ich davon einige Jahr zuvor mal gehört, als es schon mal einen großen Stellenabbau bei uns gab und viele Leute in einer Transfergesellschaft
gelandet sind.
Was haben Sie sich darunter vorgestellt?
Ich habe es als eine Qualifizierungsmöglichkeit gesehen. Eine Institution, bei der man beschäftigt wird, um sich für die Zeit nach Nokia vorzubereiten.
War denn der Begriff für Sie eher negativ oder positiv besetzt?
Für mich positiv. Natürlich wäre es besser gewesen, sofort eine richtige Stelle zu finden. Aber ich habe gedacht: Diese Zeit bei der Transfergesellschaft wird dir die Gelegenheit geben, das Ende von Nokia richtig zu verarbeiten und dich neu zu orientieren. Es gibt dir die Möglichkeit, dass du nicht sofort überhastet in einen neuen Job flüchten muss.
Das klingt alles sehr gut.
Natürlich gab es da auch eine ganze Menge Zorn. Ich war rund dreizehn Jahre bei Nokia und dann diese komplette Werkschließung. Ich fühlte mich von Nokia einfach so abgeschoben.

Wie lief der Übergang in die Transfergesellschaft ab?
Man musste ihr nicht beitreten. Aber fast alle Kollegen haben es gemacht. Denn die Chance, einen richtigen Job zu bekommen, war damals im Ruhrgebiet nicht besonders hoch. Wir wurden dann auf verschiedene Büros der Transfergesellschaft aufgeteilt, ich kam nach Gelsenkirchen.
Und was macht man bei einer solchen Transfergesellschaft?
Ich habe mich noch vor dem Ende bei Nokia selber umgeschaut, in welchem Bereich ich mich weiterbilden will. Ich habe dann einen Träger gefunden im Bereich Qualitätsmanagement. Die Weiterbildung sollte fünf Monate dauern. Ich habe das mit meinem Betreuer bei der Transfergesellschaft besprochen, und er hat sein O.K. gegeben.
Die Transfergesellschaft ist also nur ein Vermittler?
Ja. Die Transfergesellschaft erstellt Profile von den Mitarbeitern und berät jeden, welche Weiterbildung am sinnvollsten wäre. Die Maßnahme an sich wird dann von Fortbildungsträger umgesetzt.
Hätten Sie den auch Bankkaufmann oder Koch werden können?
Ich wollte keine Umschulung machen, und ich glaube auch nicht, das es gegangen wäre. Denn so etwas dauert ja meistens viel zu lange, unsere Transfergesellschaft war für ein Jahr angelegt.
Wie habe Sie die Betreuung bei der Transfergesellschaft empfunden?
Ich habe sehr intensive Gespräche mit meinem Betreuer geführt und habe mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt. Denn ich hatte das Gefühl, dass man sich um meine Zukunft kümmert. Und wie war es finanziell?
Ich habe rund 80 Prozent von meinem Nokia-Lohn bekommen. Das war mehr als das Arbeitslosengeld, also schon o.k. Außerdem wurde ja die Weiterbildung bezahlt.

Und was haben Sie nach dem Ende der Weiterbildung gemacht?
Ich habe mich in dieser Zeit überhaupt nicht um einen neuen Job gekümmert. Ich bin kein Tausendsassa und wollte mich auf eine Sache konzentrieren. Nach den fünf Monaten gab es bei der Transfergesellschaft Bewerbungstrainings, Infoveranstaltungen zu Selbständigkeit oder zu Jobs im Ausland. Ich habe mich auch viel beworben, aber nichts bekommen. Ich wurde dann erst mal arbeitslos.

Trotz der Weiterbildung in der Transfergesellschaft?
Ja. Aber was ich dort gelernt habe, hat mir geholfen, als ich mich selbständig gemacht habe als Prozessmanagementberater. Und dann habe ich mich nach Süden gewendet und im Dezember 2001 in Nürnberg einen Job bekommen.

Sie waren arbeitslos, haben also einen direkten Vergleich zwischen der Betreuung durch die Arbeitsagentur und bei der Transfergesellschaft. Was ist der Unterschied?
Bei der Arbeitsagentur ist man ein Fall in einer großen Behörde. Man ist dort Leistungsempfänger und ich hatte den Eindruck, die wollen einen nur so schnell wie möglich in irgendeinen Job vermitteln, egal welchen.

Und bei der Transfergesellschaft?
Ich denke, dass die Kompetenz und das Verständnis für meine Situation und die Branche dort viel größer waren. Man war dort die Person, um die es ging. Aus meiner Sicht hat mir die Zeit bei der Transfergesellschaft geholfen, um beruflich weiter zu kommen, aber auch, um mal durchatmen und alles verarbeiten zu können.Aber insbesondere vor dem Hintergrund der Schlecker- "Insolvenz" möchte ich noch sagen, dass eine Transfergesellschaft die persönliche und gesellschaftliche Ungerechtigkeit einer solchen Freisetzung natürlich nicht ausgleichen kann.
Interview: Malte Arnsperger

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. März 2012 um 04:07 Uhr
 
Transfergesellschaft oder Beschäftigungsgesellschaft: Was bringts ?
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Mittwoch, den 28. März 2012 um 03:37 Uhr

Nokia, Opel oder Schlecker, immer wieder ist die Rede davon, dass zum Ausgleich des Verlustes durch die Schliessung von Betrieben zwischen den Gewerkschaften oder den Betriebsräten und den Unternehmen darüber verhandelt wird, ob eine sogenannte Beschäftigungsgesellschaft oder Qualifizierungsgesesellschaft eingerichtet werden soll. Hier eine kleine Übersicht und Erläuterung: 
Was ist eine Beschäftigungsgesellschaft ?

Die sog. Beschäftigungsgesellschaft dient zwei Zielen: Auf der einen Seite soll die Beschäftigungsgesellschaft die bisherigen, oft insolventen Arbeitgeber und die Insolvenzmasse von den Risiken befreien, die die Entlassungen mit sich bringen: Gehaltszahlungspflichten gegenüber den Mitarbeitern, Kündigungen mit entsprechenden Risiken von Kündigungsschutzverfahren, dazu die sofortige Entlastung des Unternehmens hinsichtlich der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.
Tatsächlich wird zu diesem Zweck ein Unternehmen gegründet, das jedoch den Mitarbeitern keine konkrete Arbeit anbietet. Vielmehr soll die Zeit in der Beschäftigungsgesellschaft dazu genutzt werden, die Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. So soll die Beschäftigungsgesellschaft zunächst intensive Gespräche mit den Arbeitnehmern führen, um deren Qualifikation, Stärken und Schwächen herauszuarbeiten. Nach gemeinsamen Überlegungen sollen dann Qualifizierungsmassnahmen und Forbildungen angeboten werden, um den Betroffenen schnell wieder in den Arbeitsmarkt bringen zu können. Die Laufzeit solcher Maßnahmen ist stets an die Laufzeit der eingerichteten Beschäftigungsgesellschaft ausgerichtet, zum Ende findet der Arbeitnehmer dann noch Unterstützung durch Bewerbertrainings. 

Während der Laufzeit der Beschäftigungsgesellschaft bezieht der Arbeitnehmer Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit, dazu wird regelmässig - je nach Leistungsfähigkeit des Unternehmens vereinbart, dass das entlassende Unternehmen einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zahlt, in der Regel wird das Arbeitslosengeld auf eine Summe von ca. 80-90 % des letzten Nettogehaltes aufgestock. 
Der Vorteil des Arbeitnehmers ist, dass er während der Laufzeit der Beschäftigungsgesellschaft kein Arbeitslosengeld bezieht, dementsprechend sich der mögliche Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld sich entsprechend verlängert. Allerdings steht diesem wiederum entgegen, dass der Arbeitgeber in der Regel die Kündigungsfrist verkürzt, so dass sich der Vorteil der verlängerten wirtschaftlichen Absicherung teilweise wieder aufhebt. 
Um in die Beschäftigungsgesellschaft einzusteigen, muss der Arbeitnehmer oft einen sogenannten "dreiseitigen Vertrag" abschliessen. Dieser "dreiseitige Vertrag" beendet das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber, gleichzeitig begründet er das Vertragsverhältnis mit der Beschäftigungsgesellschaft. Bei diesen Verträgen ist aber Vorsicht geboten. Nicht immer sind sie so ausgestaltet, dass die Rechte der Arbeitnehmer umfassend gewahrt werden, vielmehr sind sie oft einseitig an den Interessen der Gesellschaften ausgerichtet. Daher empfiehlt es sich, diese Verträge gründlich prüfen zu lassen. Nicht immer und für jeden ist eine solche Vereinbarung vorteilhaft, insbesonder nicht für jüngere Menschen, die vielleicht weniger Probleme haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, oder Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer hohen Qualifikation ohnehin auf dem Arbeitsmarkt gesucht sind. 
Die Empfehlung : Lassen Sie sich hierzu von ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

 

 

 
Rechnungen - Versand per email ist zulässig
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Freitag, den 09. März 2012 um 08:46 Uhr
Rechnung per E-Mail jetzt zulässig
Pflicht zur elektronischen Signatur von Rechnungen zum 1.7.2011 entfallen

Die Änderungen an der EU-Mehrwertsteuerdirektive wurden vom deutschen Gesetzgeber zum 1.7.2011 umgesetzt. Die Pflicht zur Signatur von elektronischen Rechnungen ist damit entfallen. Die Rechnungsprüfung kann bei elektronischen Rechnungen genau so erfolgen, wie schon immer bei Rechnungen auf Papier. Elektronische Rechnungen und Rechnungen auf Papier sind jetzt gleichgestellt. 

Auszug aus Artikel 233 der EU Richtlinie 2006/112/EC: 
Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch vorliegt, vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Dauer der Aufbewahrung der Rechnung gewährleistet werden.
Jeder Steuerpflichtige legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden können. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung schaffen können.
Die Echtheit und Unversehrtheit kann durch jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren erreicht werden, z.B. durch die Angabe der Kunden-, Vertrags- oder Auftragsnummer auf der Rechnung. Es muss lediglich nachweisbar sein, dass die Rechnung für eine tatsächlich erhaltene Lieferung oder Dienstleistung ausgestellt wurde. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, schreibt der Gesetzgeber in Zukunft nicht mehr vor. Die Pflicht zur elektronischen Signatur von Rechnungen entfällt, eine Signatur kann aber optional weiterhin eingesetzt werden.

Dem Versand von Rechnungen per Mail steht damit nichts mehr im Wege.
 
Lohnsteuerkarte 2012 - Brauche ich die?
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 10:45 Uhr
Elektronische Lohnsteuerkarte:
Nächster Versuch 2013

Nun ist es raus: Das Bundesfinanzministerium erklärte den 1. Januar 2013
als neuen Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte.
Die Papierlohnsteuerkarte von 2010 bleibt damit auch 2012 bis auf weiteres gültig.
Damit Arbeitnehmer ab Januar nicht zu viel Lohnsteuer zahlen, sollten sie prüfen, 
ob die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2012 stimmen.
Arbeitnehmer, die Änderungen auf der Steuerkarte vornehmen lassen wollen,
müssen das schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Sie müssen dafür aber nicht mehr die Papier-Lohnsteuerkarte vorlegen, 
denn das Finanzamt trägt die neuen Daten direkt in die zentrale Datenbank ein.
Arbeitnehmer, die Änderungen beantragt haben, sollten anschließend einen Ausdruck 
ihrer aktualisierten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) anfordern.

Es ist empfehlenswert, sämtliche Änderungen auch dem Arbeitgeber direkt mitzuteilen.
Tipp: Einen Ausdruck Ihrer Elstam-Daten können Sie schriftlich beim Finanzamt anfordern.

Vordrucke für Änderungsanträge finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Quelle: Stiftung Warentest www.test.de
 
Die Bahn streikt - Muss ich arbeiten gehen und mir ein Auto mieten?
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Dienstag, den 03. Juli 2007 um 17:23 Uhr

Die Bahn streikt, was tun? Muß ich alles tun, um zur Arbeit zu kommen? Darf ich warten, bis die Bahn zu einem späteren Zeitpunkt fährt?
Aus aktuellem Anlass hierzu einige Ausführungen:
Nach dem Arbeitsvertrag sind Sie verpflichtet, ihre Arbeitspflicht nach den getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Ohne ausreichenden, entschuldbaren Grund müssen Sie daher zur Arbeit pünktlich erscheinen, soweit es Ihnen in Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht völlig unzumutbar ist, sich einen anderen Anreiseweg zu suchen. Da die Streiks der Bahn bereits seit mehreren Wochen angekündigt waren, haben Sie auf jeden Fall keine "guten Karten", wenn Sie beschließen wegen des Transportproblems im Bett zu bleiben. Sie müssen sich auf jeden Fall bemühen, jede andere Möglichkeit des Transportweges in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie aber keine andere Möglichkeit haben, müssen Sie auf jeden Fall vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn verbindlich ihre Abwesenheit anmelden. Ansonsten droht die Abmahnung und, sofern das Nichterscheinen als Arbeitsverweigerung gesehen werden kann, u.U. auch die fristlose Kündigung.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:00 Uhr
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Bankrecht
Geschrieben von: Rechtsanwältin Birgit Bugiel, Essen - Steele   
Sonntag, den 19. Februar 2006 um 13:00 Uhr

Kommt eine Lastschrift mangels Kontodeckung zurück, muss der Kunde hierfür keinen Schadensersatz leisten.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:00 Uhr
 
Bankrecht - Keine Dokumentationspflicht der Banken
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Freitag, den 17. Februar 2006 um 15:40 Uhr

Der BGH hat am 17.02.2006 entschieden, dass Banken grundsätzlich keine Verpflichtung haben, die Beratungsinhalte und Gespräche bei Vermögensanlageberatungen zu dokumentieren. Im Falle einer falschen und fehlerhaften Beratung bleibt es demnach dabei, dass die Kunden die Nachweispflicht für eine fehlerhafte Beratung haben.

Bundesgerichtshof,  Urteil des XI. Zivilsenats vom 24.1.2006 - XI ZR 320/04




Jürgen Graser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bochumer Str. 50
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:01 Uhr
 
Neues vom Gesetzgeber
Geschrieben von: Rechtsanwältin Birgit Bugiel, Essen - Steele   
Freitag, den 17. Februar 2006 um 10:03 Uhr

Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Rechtsvergleich, Fallbeispiele und Modellrechnungen

Alle steuerpflichtigen Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig in der Regel deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Zur besseren Veranschaulichung zeigen wir die geplanten Neuregelungen anhand von Fallbeispielen auf und haben die geplanten Neuregelungen dem bisher geltenden Recht gegenübergestellt. Modellrechnungen zeigen den Gewinn der Neuregelungen für unterschiedliche Familientypen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie (externer Link zum Familienministerium) hier:

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:02 Uhr
 
BGH begründet Recht auf höhere Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:03 Uhr

Bundesgerichtshof entscheidet über Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen zu Kapitallebensversicherungen die Rechte der Versicherten erheblich verbessert.



Jürgen Graser
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:02 Uhr
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