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Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )
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Dienstag, den 03. Juli 2007 um 17:23 Uhr |
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Die Bahn streikt, was tun? Muß ich alles tun, um zur Arbeit zu kommen? Darf ich warten, bis die Bahn zu einem späteren Zeitpunkt fährt? Aus aktuellem Anlass hierzu einige Ausführungen: Nach dem Arbeitsvertrag sind Sie verpflichtet, ihre Arbeitspflicht nach den getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Ohne ausreichenden, entschuldbaren Grund müssen Sie daher zur Arbeit pünktlich erscheinen, soweit es Ihnen in Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht völlig unzumutbar ist, sich einen anderen Anreiseweg zu suchen. Da die Streiks der Bahn bereits seit mehreren Wochen angekündigt waren, haben Sie auf jeden Fall keine "guten Karten", wenn Sie beschließen wegen des Transportproblems im Bett zu bleiben. Sie müssen sich auf jeden Fall bemühen, jede andere Möglichkeit des Transportweges in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie aber keine andere Möglichkeit haben, müssen Sie auf jeden Fall vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn verbindlich ihre Abwesenheit anmelden. Ansonsten droht die Abmahnung und, sofern das Nichterscheinen als Arbeitsverweigerung gesehen werden kann, u.U. auch die fristlose Kündigung.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. November 2008 um 12:00 Uhr |