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Lohnsteuerkarte 2012 - Brauche ich die?
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele   
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 10:45 Uhr
Elektronische Lohnsteuerkarte:
Nächster Versuch 2013

Nun ist es raus: Das Bundesfinanzministerium erklärte den 1. Januar 2013
als neuen Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte.
Die Papierlohnsteuerkarte von 2010 bleibt damit auch 2012 bis auf weiteres gültig.
Damit Arbeitnehmer ab Januar nicht zu viel Lohnsteuer zahlen, sollten sie prüfen, 
ob die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2012 stimmen.
Arbeitnehmer, die Änderungen auf der Steuerkarte vornehmen lassen wollen,
müssen das schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Sie müssen dafür aber nicht mehr die Papier-Lohnsteuerkarte vorlegen, 
denn das Finanzamt trägt die neuen Daten direkt in die zentrale Datenbank ein.
Arbeitnehmer, die Änderungen beantragt haben, sollten anschließend einen Ausdruck 
ihrer aktualisierten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) anfordern.

Es ist empfehlenswert, sämtliche Änderungen auch dem Arbeitgeber direkt mitzuteilen.
Tipp: Einen Ausdruck Ihrer Elstam-Daten können Sie schriftlich beim Finanzamt anfordern.

Vordrucke für Änderungsanträge finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Quelle: Stiftung Warentest www.test.de