| Abmahnung |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele | |||
| Donnerstag, den 16. März 2006 um 11:51 Uhr | |||
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Jemandem eine Abmahnung zu erteilen bedeutet, dass eine Vertragspartei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) den anderen Vertragspartner darauf aufmerksam macht, dass dieser sich vertragswidrig verhält und diesen gleichzeitig auffordert, dass sich dieses Verhalten ändert. Rechtlich erforderlich für die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung ist darüber hinaus, dass dem Vertragspartner Konsequenzen für eine Wiederholung solch vertragswidrigen Verhaltens angedroht werden. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist dies entsprechend ein Zeichen dafür, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet sein kann. Es ist daher sinnvoll zu überlegen, ob und wie auf eine solche Abmahnung zu reagieren ist. Unter Umständen macht es jedoch auch Sinn, gegen die aus Ihrer Sicht fehlerhafte Abmahnung Klage zu erheben, die darauf gerichtet ist, die Abmahnung zurückzunehmen und das entsprechende Schreiben aus der Personalakte zu entfernen. Ob und inwieweit dieses sinnvoll ist oder aber zur Vermeidung von schwereren Differenzen innerhalb des Arbeitsverhältnisses andere Lösungen zu empfehlen sind, kann Ihnen Ihr Rechtsberater erläutern. Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung kann Wirksamkeit für die Zukunft entfalten. Eine Abmahnung kann ein Zeichen dafür sein, dass der Arbeitgeber plant, Sie aus dem Unternehmen zu drängen oder aber eine Kündigung auszusprechen. In der anwaltlichen Praxis ist es nicht unüblich, dass festgestellt wird, dass Abmahnungen sich insbesondere nach längerer Krankheitszeit oder aber innerbetrieblichen Vorfällen häufen, insbesondere dann, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich nicht gut geht und andere Kündigungsgründe nur äußerst schwierig zu begründen wären. Je nach konkreter Situation empfiehlt sich dringend, eine Gegendarstellung zu fertigen und diese Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen.
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