| Handelsvertreter - Abfindung |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele | |||
| Mittwoch, den 22. März 2006 um 07:28 Uhr | |||
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Gemäß § 87 b Handelsgesetzbuch steht dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch als zusätzliche Vergütung für die während der Vertragsdauer geleisteten, bisher nicht abgegoltenen Dienste zu. Dieser Abfindungsanspruch dient als Gegenleistung für die getätigten Akquisitionen, für die der Handelsvertreter in Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Vergütung mehr erhalten kann. Voraussetzung für einen solchen Abfindungsanspruch ist zunächst, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer als Geschäftsherrn und dem Handelsvertreter durch Kündigung beendet worden ist. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei den Geschäften um so genannte "Stammkunden" handelt, die in ihrem Geschäftsumfang durch den Handelsvertreter vermittelt wurden und aus denen für die Zukunft noch mit erheblichen Umsätzen zu rechnen ist. Die aus diesen Umsätzen gezogenen und zu ziehenden Vorteile des Unternehmens stehen dem Nachteil des Handelsvertreters gegenüber, dass dieser aus diesen Geschäften keinen Vorteil, insbesondere keine Provision mehr ziehen kann. Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Handelsvertreter zuerkannt, dass für die Folgejahre Provisionen von den durch diese "Stammkunden" erzielten Umsätzen zu zahlen sind. Der Bundesgerichtshof hält es insoweit für angemessen, den Umsatz des letzten Tätigkeitsjahres auf die nächsten vier Jahre zu prognostizieren und insoweit unter Berücksichtigung einer Abwanderungs- und Abzinsungsquote eine Pauschalentschädigung zu gewähren. Ob und inwieweit Ihnen nach dieser Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf die von Ihnen als Handelsvertreter vermittelten Produkte, ein solcher Abfindungsanspruch zusteht, kann der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Graser - Rechtsanwälte Jürgen Graser Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bochumer Str. 50 45276 Essen Tel.: 0201/515049 Fax.: 0201/519708 e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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