Home Fachgebiete Arbeitsrecht Stichwortregister Handelsvertreter - Provision Verjährung

Unsere Kanzlei

Handelsvertreter - Provision Verjährung
Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele )   
Donnerstag, den 23. März 2006 um 06:56 Uhr
Der Anspruch auf die Aushändigung eines Buchauszuges ist ein selbstständiger Anspruch des Handelsvertreters, der als solcher auch der Verjährung unterliegt.

Die bis zum 15.12.04 geltende Regelung des § 88 Handelsgesetzbuch von vier Jahren, ist mit der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgehoben worden.

Es gilt hier nunmehr die allgemeine Verjährungsvorschrift des § 199 BGB.



Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz
45276 Essen
Tel.: 0201/515049
Fax.: 0201/519708
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.