| Handelsvertreter - Provision Verjährung |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Graser, 45276 Essen ( Steele ) | |||
| Donnerstag, den 23. März 2006 um 06:56 Uhr | |||
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Der Anspruch auf die Aushändigung eines Buchauszuges ist ein selbstständiger Anspruch des Handelsvertreters, der als solcher auch der Verjährung unterliegt.
Die bis zum 15.12.04 geltende Regelung des § 88 Handelsgesetzbuch von vier Jahren, ist mit der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgehoben worden. Es gilt hier nunmehr die allgemeine Verjährungsvorschrift des § 199 BGB. Graser Rechtsanwälte Jürgen Graser Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz 45276 Essen Tel.: 0201/515049 Fax.: 0201/519708 e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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