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Arbeitsgerichtsbarkeit
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele   
Freitag, den 13. Juli 2007 um 15:11 Uhr

Die Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die für die Streitigkeiten aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen zuständige Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsverfassung und das Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Die Gerichte für Arbeitssachen sind dreistufig aufgebaut:

 

- Arbeitsgerichte als (Landes-)Gericht erster Instanz

- Landesarbeitsgerichte als die den Ländern zugeordneten Berufungsgerichte (2. Instanz)

- und das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht (3. Instanz). Das Bundesarbeitsgericht ist Gericht des Bundes.

Die Idee, die Streitigkeiten über Arbeitssachen durch besondere Gerichte entscheiden zu lassen, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beisitzer vertreten sind, geht auf die Zeit der Französischen Revolution zurück. Die Errichtung des conseil de prud´ hommes in Lyon war Vorbild für die Fabrikgerichte und die späteren  Kaufmanns- und Gewerbegerichte in Deutschland.



Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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