| Arbeitsgerichtsbarkeit |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele | |||
| Freitag, den 13. Juli 2007 um 15:11 Uhr | |||
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Die Arbeitsgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichte als (Landes-)Gericht erster Instanz - Landesarbeitsgerichte als die den Ländern zugeordneten Berufungsgerichte (2. Instanz) - und das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht (3. Instanz). Das Bundesarbeitsgericht ist Gericht des Bundes. Die Idee, die Streitigkeiten über Arbeitssachen durch besondere Gerichte entscheiden zu lassen, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beisitzer vertreten sind, geht auf die Zeit der Französischen Revolution zurück. Die Errichtung des conseil de prud´ hommes in Lyon war Vorbild für die Fabrikgerichte und die späteren Kaufmanns- und Gewerbegerichte in Deutschland.
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