| Arbeitsgerichtsbarkeit - Das Arbeitsgericht - |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele | |||
| Freitag, den 13. Juli 2007 um 15:21 Uhr | |||
|
Arbeitsgerichtsbarkeit - Das Arbeitsgericht - Für welche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig? Die Arbeitsgerichte sind für alle Streitigkeiten zuständig, die das Arbeitsrecht als umfassende Sonderregelung der abhängigen Arbeit betreffen. Dazu gehören Streitigkeiten · zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. · zwischen Arbeitnehmern untereinander aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. · zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden aus den von ihnen getroffenen Kollektivvereinbarungen, den so genannten Tarifverträgen · die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden auch über Rechtsfragen des Koalitionsrechts einschließlich des Arbeitskampfrechts und über die Frage, ob eine Arbeitnehmervereinigung oder ein Arbeitgeberverband fähig ist, Tarifverträge abzuschließen. Das Arbeitsgerichtsgesetz kennt zwei Verfahrensarten. Das Urteilsverfahren für Streitigkeiten aus dem Individualarbeitsrecht und das Beschlussverfahren aus dem kollektiven Arbeitsrecht.
|