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Arbeitsrecht - Tipp: Verhalten bei erwarteter Kündigung
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele   
Mittwoch, den 15. März 2006 um 13:33 Uhr

Verhalten bei Bekanntgabe der Kündigungsabsicht.

Sie erfahren am Arbeitsplatz, dass Kündigungen ausgesprochen werden sollen und Sie vielleicht zu dem Kreis der Betroffenen gehören.


Hierzu folgender Tipp:

Jürgen Graser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bochumer Str. 50
45276 Essen
Tel.: 0201 51 50 49
Fax : 0201 51 97 08
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