| Arbeitsrecht - Tipp: Verhalten bei erwarteter Kündigung |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele | |||
| Mittwoch, den 15. März 2006 um 13:33 Uhr | |||
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Verhalten bei Bekanntgabe der Kündigungsabsicht. Sie erfahren am Arbeitsplatz, dass Kündigungen ausgesprochen werden sollen und Sie vielleicht zu dem Kreis der Betroffenen gehören.
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