| BAG- Dienstliche Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber |
| Dienstag, den 11. April 2006 um 16:26 Uhr | |||
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Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber.
Mit diesem Urteil wies das BAG in Erfurt die Klage eines Verkaufsleiters ab, der häufig Dienstreisen ins Ausland unternahm, die von seinem Arbeitgeber zentral bei der Lufthansa gebucht wurden. Zur Begründung hieß es, wer Geschäfte für einen anderen führe, müsse alles, was aus den Geschäftsbeziehungen resultiere, dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Kläger habe nur deshalb Vorteile durch die Bonusmeilen erhalten, weil er für seinen Arbeitgeber viel mit dem Flugzeug unterwegs gewesen sei. Nach Auffassung des BAG muss ein Angestellter seine diesbezüglichen Punktestände offenlegen. Der klagende Verkaufsleiter ist seit 1993 Inhaber einer Miles & More- Karte der Deutschen Lufthansa. Er hatte den Angaben zufolge 350.000 Bonuspunkte gesammelt, die einem Wert von 9700 Euro entsprachen. Im Januar 2003 verlangte sein Arbeitgeber, dass alle Besitzer einer Miles & More- Karte seines Unternehmens ihre Punktestände monatlich der Geschäftsleitung vorlegen und die aufge-laufenen Bonuspunkte nur noch für geschäftliche Zwecke nutzen sollten. Kläger bestand auf private Nutzung. Dagegen äußerte der Kläger die feste Überzeugung, die Bonusmeilen für private Zwecke nutzen zu dürfen: Denn die ihm von der Deutschen Lufthansa zugeteilten Bonusmeilen stünden in keinem rechtlichen Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis und seien auch nicht als Arbeitseinkommen zu bewerten. Die Deutsche Lufthansa gewähre diese Vorteile aus dem Bonusprogramm gerade nicht dem Auftraggeber der Flugreise, sondern wolle diese Vorteile ausschließlich dem vielfliegenden Fluggast zukommen lassen. Die Herausgabe der Bonuspunkte sei daher nicht mit der Herausgabe von Provisionen oder gar Schmiergeldern vergleichbar. In der Politik sorgte vor knapp vier Jahren die so genannte "Meilen- Affäre" für Schlagzeilen - und für den Rücktritt des Grünen-Politikers Cem Özdemir im Sommer 2002. Die "Bild"- Zeitung hatte zuvor mehrfach über Politiker berichtet, die dienstlich erworbene Bonusflugmeilen privat genutzt hatten. Inzwischen ist geregelt, dass Abgeordnete ihre dienstlich erworbenen Meilen auch dienstlich nutzen müssen. Ausscheidende Parlamentarier müssen ihre Bonusmeilen dem Bundestag für Dienstflüge übertragen. Sie lassen dabei ihr Guthaben auf einen anderen Abgeordneten übertragen.
Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz 45276 Essen Tel.: 0201 51 50 49 Fax : 0201 51 97 08 mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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