| Bundesarbeitsgericht (BAG)- Kein Betriebsübergang bei vollständiger Eingliederung in eigenen Betrieb |
| Mittwoch, den 12. April 2006 um 07:29 Uhr | |||
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.04.06 entschieden, dass das Kündigungsverbot im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gem. § 613a Abs.4 Bürgerliches Gesetzbuch dann nicht greift, wenn der übernommene Betrieb vollständig in die eigene Betriebsorganisation eingegliedert wird.
Die Klägerin in dem anhängigen Verfahren war Mitarbeiterin der Bahn AG, deren Arbeitgeberin die Bewirtschaftung der Speisewagen nicht mehr auf ein Catering- Unternehmen übertrug, sondern im Jahre 2002 in Eigenbewirtschaftung übernahm.
Graser Rechtsanwälte
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