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Bundesarbeitsgericht (BAG) - Rückzahlung von Ausbildungskosten ist beschränkt
Mittwoch, den 12. April 2006 um 07:33 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.04.06 die Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die ohne Beschränkung auf die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhätnisses anordnen, dass Ausbildungskosten im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Es sieht insoweit eine solch umfassende Klausel als beeinträchtigende Vertragsklausel an.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Kammer Freiburg -, Urteil vom 26. Juli 2005 - 22 Sa 91/04 -

 

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