| Bundesarbeitsgericht (BAG) - Rückzahlung von Ausbildungskosten ist beschränkt |
| Mittwoch, den 12. April 2006 um 07:33 Uhr | |||
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.04.06 die Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die ohne Beschränkung auf die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhätnisses anordnen, dass Ausbildungskosten im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Es sieht insoweit eine solch umfassende Klausel als beeinträchtigende Vertragsklausel an.
Graser Rechtsanwälte
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