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Speditionsunternehmen haftet strafrechtlich für Folgen der Überschreitung der Lenkzeiten |
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Mittwoch, den 19. April 2006 um 16:50 Uhr |
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Nicht unmittelbar bezogen auf das Arbeitsrecht, sondern als Entscheidung aus dem Strafrecht ist es allerdings für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass er die Personaldisposition so vorzunehmen hat, dass Lenkzeitüberschreitungen nicht generell mit einkalkuliert werden.
Das Landgericht Nürnberg hat am 08.02.06 entschieden, dass das Speditionsunternehmen strafrechtlich verantwortlich ist, wenn der Fahrer eines Fahrzeuges einen Verkehrsunfall verursacht, der nur dadurch eintritt, dass der Fahrer wegen Lenkzeitüberschreitung übermüdet ist und hierdurch andere oder sich selbst am Körper verletzt oder sogar durch den Unfall Menschen zu Tode kommen.
Das LG sieht die tödliche Folge eines Verkehrsunfalls in diesem Fall im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlungen an und rechnet den Tod des betroffenen Unfallopfers als Folge der Organisation des verkehrsgefährlichen Systems und des hiermit geschaffenen Ausgangsrisikos zu.
Im Verhältnis zu dem Mitverschulden des Fahrers des Fahrzeugs sieht es dieses Organisationsverschulden des Speditionsunternehmen als übergeordnet und dadurch begründend für die Haftung an.
LG Nürnberg, Urteil vom 08.Februar 2006- 2 Ns 915 Js 144710/03-
Graser Rechtsanwälte Jürgen Graser Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz 45276 Essen Tel.: 0201/515049 Fax.: 0201/519708 e-mail:
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