| Bundesarbeitsgericht (BAG)- Skiurlaub trotz Arbeitsunfähigkeit |
| Mittwoch, den 15. März 2006 um 17:03 Uhr | |||
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 02.03.2006 entschieden, dass die Verletzung der Pflicht zum gesundheitsfördernden Verhalten zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Im streitgegenständlichen Fall hat ein Arzt, der an einer schweren Erkrankung litt, trotz der Erkrankung eine Skireise unternommen und war hierbei verunglückt. Nachdem das Arbeits-gericht dem Kläger zunächst Recht gegeben hatte, verlor er das Kündigungsschutzverfahren in zweiter Instanz
und vor dem Bundesarbeitsgericht. Das BAG sah in diesem Fall einen besonderen Grund darin, dass der Kläger bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkasse beschäftigt war und sah insoweit das Verhalten als besonders vorwerfbare Vertragsverletzung an.
Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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