| BAG- Anspruch auf Zuschlag bei Nachtarbeit |
| Freitag, den 24. Februar 2006 um 07:26 Uhr | |||
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Bundesarbeitsgericht - Anspruch auf Zuschlag bei Nachtarbeit - kein Anspruch bei Sonn- und Feiertagsarbeit Eine interessante Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Verpflichtung zur Vergütung bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten gefällt. Dabei wird auf die Vorschriften der §§ 6 und 11 (Arbeitszeitgesetz) ArbZG verwiesen. Danach stehen Mitarbeitern von Unternehmen im Falle von geleisteter Sonntags- und Feiertagsarbeit keine besonderen Zuschläge zu, sofern die Gewerkschaften mit den Tarifverträgen keine zusätzlichen Leistungen durchgesetzt haben. Für Nachtarbeit ist aber nach § 6 Abs. 2 ArbZG ein Zuschlag zu zahlen.
Graser Rechtsanwälte
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