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Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg: Keine auftragsabhängige Urlaubsvereinbarung |
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Dienstag, den 15. August 2006 um 14:43 Uhr |
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Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer bei erwartetem Auftragsmangel in Zukunft bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen werde, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg (Az.: 6 Sa 111/06) in der Regel unwirksam.
Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung ist, dass Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung im Einzelnen festgelegt werden. Andernfalls würde der Arbeitgeber das von ihm zu tragende betriebswirtschaftliche Risiko einseitig dem Arbeitnehmer aufbürden.
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