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BAG: Unzulässigkeit der Tätigkeit e. Rechtsanwaltes nach Entzug der Zulassung
Dienstag, den 24. Juli 2007 um 15:51 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.07.07 entschieden, dass ein Rechtsanwalt dann nicht mehr tätig werden kann, wenn ihm die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen worden ist. Die dem jeweiligen Mandanten gem. § 85 ZPO zurechenbaren Handlungen werden nach Entzug der Zulassung nicht mehr zugerechnet, da mit Wegfall der Zulassung keine prozessualen Wirkungen entstehen können.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2006 - 14 Sa 57/06 -