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BAG: Unzulässigkeit der Tätigkeit e. Rechtsanwaltes nach Entzug der Zulassung |
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Dienstag, den 24. Juli 2007 um 15:51 Uhr |
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.07.07 entschieden, dass ein Rechtsanwalt dann nicht mehr tätig werden kann, wenn ihm die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen worden ist. Die dem jeweiligen Mandanten gem. § 85 ZPO zurechenbaren Handlungen werden nach Entzug der Zulassung nicht mehr zugerechnet, da mit Wegfall der Zulassung keine prozessualen Wirkungen entstehen können.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2006 - 14 Sa 57/06 -
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