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BAG: Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen nach § 1 KSchG
Mittwoch, den 25. Juli 2007 um 16:28 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.05.07 entschieden, dass der nach § 1a KSchG entstehende Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht entstanden und daher nicht vererblich ist. Stirbt der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist, die gesetzlich, tariflich oder vertraglich vorgesehen ist, ist somit durch den Arbeitgeber keine Abfindung mehr an die Erben zu zahlen. Dieses Ergebnis lässt sich durch sachgerechte Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber mit Hilfe einer anwaltlich geprüften Vereinbarung vermeiden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 8. November 2005 - 19 Sa 1491/05 -