|
BAG: Auskunftspflicht über bestehende Versicherung -Haftung- |
|
Montag, den 30. Juli 2007 um 06:43 Uhr |
|
Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.07.07 entschieden, dass der Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis den Arbeitnehmer über das Bestehen eines Gruppenunfallversicherungsvertrages informieren muss, wenn er die persönliche Haftung vermeiden will. Im zu entscheidenden Fall konnte ein Arbeitnehnmer als Opfer eines Unfalls Versicherungsleistungen nicht mehr geltend machen, da der Arbeitgeber über den Bestand einer Versicherung nicht informiert hatte und Fristen verstrichen waren.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil vom 14. Juli 2006 - 6 Sa 105/05 -
|