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BAG: Haftung aus Betriebsübergang bei Übernahme durch mehrere Unternehmen?
Montag, den 30. Juli 2007 um 06:46 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.07 entschieden, dass ein Betriebsübergang nicht angenommen werden kann, wenn mehrere Unternehmen aus dem insolventen Betrieb unterschiedliche Geräte und Sachgegenstände übernommen werden und so nicht klar wird, dass "der Betrieb" im Ganzen auf ein anderes Unternehmen übergeht.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg- Kammern Mannheim - vom 23. Februar 2006 - 19 Sa 43/05 -