| OLG Karlsruhe und Celle: Faxsendungen sind rechtlich verbindlich und können Zugang belegen |
| Freitag, den 06. März 2009 um 05:26 Uhr | |||
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Nach Urteilen der OLG Karlsruhe und Celle beweist ein "OK"-Faxsendebericht den Zugang des Schreibens. Ein Gegenbeweis ist theoretisch jedoch möglich. Die Frage ist auch zur (hoffentlich) endgültigen Klärung beim BGH anhängig (Az. IV ZR 233/08).
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