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Neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt
Samstag, den 18. Dezember 2010 um 06:28 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass trotz einer Klausel mit einem "Freiwilligkeitsvorbehalt" ein Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld besteht, wenn der Arbeitgeber zuvor Zahlungen geleistet hat und hierbei nicht konkret auf eine einmalige Leistung hingewiesen hat. Insbesondere die Formulierung "Sie (die Zahlungen) sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“ führt dazu, dass Unklarheiten entstehen, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Das BAG weist in seiner Entscheidung  darauf hin, dass Formulierungen nicht mehrdeutig, sondern  klar und verständlich iSd. § 307 BGB sein müssen. Die von der Arbeitgeberin im Verfahren verwendete Klausel war daher unklar und nicht eindeutig formuliert. Sie ist in einem solchen Fall nicht geeignet, das mehrfache, tatsächliche Erklärungsverhalten des Arbeitgebers hinreichend zu entwerten. Die Klausel kann auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung verpflichten wollte. Der in der Formulierung des Arbeitsvertrages vorbehaltene Widerruf setzt dem Wortlaut nach voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden ist und steht so im Widerspruch zu dem, was der Arbeitgeber scheinbar ausdrücken wollte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 2009 - 2 Sa 470/09 -