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Bundesarbeitsgericht: Frage nach Schwerbehinderung gerechtfertigt
Mittwoch, den 20. Juli 2011 um 03:30 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, bei der Einstellung nach einer bestehenden anerkannten Schwerbehinderung zu fragen und im Falle einer nachgewiesenen Lüge / falschen Angabe  berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Teilurteil vom 24. März 2010 - 6/7 Sa 1373/09