| Bundesarbeitsgericht: Reichweite einer Vertragsklausel, die auf Tarifverträge bezug nimmt |
| Mittwoch, den 20. Juli 2011 um 03:35 Uhr | |||
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Sachliche Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung verweist, erfasst zwar zumindest im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG, die dann auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Die Bezugnahmeklausel kann aber nach ihrem Inhalt nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 6. August 2009 - 7 Sa 1674/08 -
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