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Bundesarbeitsgericht: Pflicht zum Ersatz des Schadens durch Arbeitgeber beim Einsatz von Privatfahrzeugen
Mittwoch, den 20. Juli 2011 um 03:44 Uhr

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer - soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen - seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragenreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzut.

Bundesarbeitsgericht:
Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 6 Sa 637/09 -