| LAG Düsseldorf - Keine Kündigung wegen rentennahen Alters |
| Dienstag, den 21. Februar 2006 um 05:54 Uhr | |||
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es unzulässig ist, das Alter und insbesondere die Nähe des Alters zum baldigen Renteneintritt als ausschlaggebendes Kriterium für die Kündigung eines Arbeitnehmers in die Rechtfertigung der sozialen Auswahl mit einzubeziehen.
Die Arbeitgeberseite hatte argumentiert, dass wegen der in kurzer Zeit zu erwartenden Rente die ältere Klägerin hätte eher gekündigt werden können, da sie weniger schutzwürdig sei. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2005 – 12 Sa 616/05 –
Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz 45276 Essen Tel.: 0201 51 50 49 Fax : 0201 51 97 08 mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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