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LAG Düsseldorf - Keine Kündigung wegen rentennahen Alters
Dienstag, den 21. Februar 2006 um 05:54 Uhr
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es unzulässig ist, das Alter und insbesondere die Nähe des Alters zum baldigen Renteneintritt als ausschlaggebendes Kriterium für die Kündigung eines Arbeitnehmers in die Rechtfertigung der sozialen Auswahl mit einzubeziehen.

Die Arbeitgeberseite hatte argumentiert, dass wegen der in kurzer Zeit zu erwartenden Rente die ältere Klägerin hätte eher gekündigt werden können, da sie weniger schutzwürdig sei.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2005 – 12 Sa 616/05 –
Vorinstanz: Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 19.04.2005 – 4 Ca 3796/04 -

 

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