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BAG - Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte und soziale Auswahl |
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Donnerstag, den 23. Februar 2006 um 07:18 Uhr |
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Arbeitnehmer, welche Sonderkündigungsschutz genießen (z.B. Betriebsräte oder Schwerbehindertenvertreter, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz...) genießen den absoluten Kündigungsschutz gegen Beendigungskündigungen.
Maßgeblich für die rechtliche Bewertung ist der Zeitpunkt der Kündigung. Wird jemand anderem gekündigt, darf im Zweifel bei der Überprüfung der sozialen Auswahl das Argument nicht herangezogen werden, ein Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz würde in näherer Zukunft seinen Sonderkündigungsschutz verlieren. Aus dem relevanten Personenkreis scheiden von vornherein alle Mitarbeiter aus, die zum Zeitpunkt der Kündigung des vergleichbaren Arbeitnehmers dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Diese gesetzlichen Kündigungsverbote gehen dem KSchG als spezialgesetzliche Regelungen vor.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.März 2005 - 2 ABR 2/04
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