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BAG - Wer trägt die pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung? |
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Freitag, den 24. Februar 2006 um 07:31 Uhr |
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Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen.
Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer. Nur bei einer Nettolohnabrede, die hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen muss, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer selbst zu tragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 AZR 628/04 -
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