Home Fachgebiete Bankrecht Tipps Fragen zur Geldanlage in Krisenzeiten

Unsere Kanzlei

Fragen zur Geldanlage in Krisenzeiten
Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele   
Dienstag, den 28. Oktober 2008 um 08:58 Uhr

 

 

 

 

Fragen zur Geldanlage in Krisenzeiten

Dienstag, den 28. Oktober 2008 um 08:58 Uhr

Ich habe Zertifikate von der Lehman-Bank in meinem Depot? Ist das Geld jetzt vollständig weg?

Dies ist noch nicht vollständig klar. Die Bank ist zwar insolvent, aber ebenso wie in Deutschland gibt es auch in den USA ein Insolvenzverfahren, dass die Ansprüche aller Gläubiger prüft und das noch vorhanden Vermögen aufteilt. Gegebenenfalls haben Sie Ansprüche gegen die Insolvenzmasse in Höhe eines zumindest anteiligen Betrages. Wenden Sie sich entweder an die Deutsche Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz, die Ihnen vielleicht weiterhelfen kann oder an die Verbraucherzentrale.

Hier eine ergänzende, aktuelle Information:

Am 16. Oktober 2008 hat der Liquidator der Lehman Brothers Inc. beim Insolvenzgericht beantragt, als Ausschlussdatum für die Anmeldung von Kundenansprüchen den 30. JANUAR 2008 zu bestimmen. Alle Kunden der LEHMAN BROTHERS INC., die bis zu diesem Datum ihre Ansprüche nicht angemeldet haben, werden von der weiteren Verteilung der Liquidationsmasse ausgeschlossen. Sonstige Gläubiger der Lehman Brothers Inc. werden vorbehaltlich gerichtlicher Bestätigung Ansprüche bis zum 30. JUNI 2009 anzumelden haben. Das Insolvenzgericht wird über den Antrag des Liquidator am 5. November 2008 um 10:00 h Ortszeit befinden und diese Fristen aller Voraussicht nach bestätigen. Kundenforderungen sind bis zu je $500.000 garantiert. Werden diese Fristen nicht eingehalten, verfallen alle Ansprüche unwiderbringlich. Eine erneute Veröffentlichung dieser Fristen in Europa erfolgt nicht.

Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber berät zahlreiche deutsche Geschädigte, deren Anwälte sowie in diesen Angelegenheiten tätige Anlegerkanzleien in Sachen Lehman Brothers Inc. Herr Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber, Montana, unterwww.naberpc.com erreichbar, ist in Deutschland und den USA jeweils als Rechtsanwalt zugelassen

Wie kann ich mich informieren, ob meine Bank einem freiwilligen Einlagensicherungsfond angehört?

Nicht alle Einlagen oder Anlagen auf Banken sind über den gesetzlichen Einlagensicherungsfond geschützt. Unter den Schutz fallen die auf deutschen Banken und Sparkassen angelegten Geldbeträge auf Giro- oder Sparkonten sowie auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten, ebenso wie Banksparpläne oder Sparbriefe. Insbesondere Aktien, Fonds-Anteile, Zertifikate oder Pfandbriefe unterliegen keinem Schutz.

Alle deutschen Banken sind verpflichtet, durch Abführung von Beiträgen die bei Ihnen angelegten Einlagen abzusichern. Abgesichert sind dadurch seit dem 01.07.2009 50.000 €, nach dem 31.10.2010 werden es über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschnädigungsgesetz 100.000 € sein.

Die Banken selbst haben dazu noch ein egenes Sicherungssystem geschaffen, welches über den gesetzlichen Schutz hinaus die vorhandenen Einlagen absichert.

Sie können hierzu die Homepage Ihrer Bank einsehen, oder aber das Bestehen eines Einlagensicherungsfonds bei dem Bundesverband Deutscher Banken (www.bankenverband.de) erfragen.

Ich habe mein Geld in einem Fond angelegt, soll ich meine Anteile nun verkaufen?`

Ein Fond ist in der Regel eine Anlage, die auf eine längerfristige Perspektive abgestellt werden sollte. Auf dem derzeit niedrigen Stand der meisten Fonds sollten Sie keine Kurzschlusshandlung vornehmen. Zunehmend ist auf dem derzeigen niedrigen Niveau der Aktienkurse festzustellen, dass immer mehr professionelle Anleger die niedrigen Kuse als Einstiegskurse ansehen. Eine Empfehlung hierzu können wir angesichts des Risikos weiterer nachteiliger Entwicklungen ausdrücklich aber nicht geben.

Ich habe in sogenannten Geldmarktfonds angelegt, sind diese auch gefährdet?

Investmentfonds haben mit der Bankenkrise nur am Rande zu tun. Sie sind ein Sondervermögen und gehören dem Anleger, selbst wenn die Bank ,die sie verwaltet, pleite geht. Gerade Geldmarktfonds haben sich in den vergangenen Monaten relativ resistent gegenüber der Krise gezeigt. Sie sollten daher die Entwicklung im Auge halten. Sind noch keine negative Entwicklungen in grossem Umfang festzustellen, empfiehlt sich vielleicht das Umsteigen auf Festgeld oder Festzinsvereinbarungen.

Kann man jetzt wieder in die Börse einsteigen, die Kurse sind doch niedrig wie nie ?

Zunehmend ist auf dem derzeigen niedrigen Niveau der Aktienkurse festzustellen, dass immer mehr professionelle Anleger die niedrigen Kuse als Einstiegskurse ansehen. Eine Empfehlung hierzu können wir angesichts des Risikos weiterer nachteiliger Entwicklungen ausdrücklich aber nicht geben.

Ich habe Anteile an einem Immobilienfond, sollte ich da etwas unternehmen?

Offene Immobilienfonds haben die Krise bislang recht gut überstanden und gelten derzeit als relativ sichere Anlage. Mit Blick auf die Abgeltungssteuer sind sie zudem oft zumindest ein Stück weit steueroptimiert. Daher würde ich eher nicht verkaufen, sondern, wenn man Geld anlegen möchte, eher über einen langfristigen Einstieg nachdenken. Alles hängt jedoch von dem Einzelnen Fond und seinem Anlageschwerpunkt ab.

Sie haben zudem ein Verlustrisiko, wenn Sie gezwungen sind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen.s

Was ist denn in der Krise die sicherste Anlageform?

Bundeswertpapiere, zB. Bundesschatzbriefe sind sehr sicher, da der Staat die Rückzahlung garantiert. Sparbriefe, Tagesgeldkonten oder Termingelder bei deutschen Banken oder Sparkassen sind gleichfalls fast ebenso sicher, da diese, wie bereits oben gesagt durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Zudem garantiert zurzeit auch noch der Staat für die Einlagen. Wer jedoch an diesen Sicherungssystemen zweifelt, sollte auf Bundeswertpapiere, zum Beispiel Bundesschatzbriefe, setzen.

Beachten Sie bitte in jedem Fall: Je mehr Rendite ich erreichen will desto höher ist das Risiko, das Sie haben.

Advoteam Graser - Rechtsanwälte

Bochumer Str. 50

45276 Essen ( Steele )

Tel.: 0201 51 50 49

Fax: 0201 51 97 08

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

www.Kanzlei-Graser.de