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Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele
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Mittwoch, den 01. August 2007 um 07:18 Uhr |
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Die Düsseldorfer Tabelle ist mit Wirkung ab 01.01.2008 neu gefasst worden. Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Grundlage für die Festlegung Unterhaltes für Kinder. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier (externer Link)
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