| Neue gesetzl. Regelung für Fahranfänger |
| Geschrieben von: Rechtsanwalt Jürgen Graser, Essen - Steele |
| Mittwoch, den 01. August 2007 um 07:14 Uhr |
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Alkoholverbot für Fahranfänger: Ab dem 01.08.07 gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger Wer in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt, handelt künftig ordnungswidrig. Gleiches gilt, wer die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Verstöße gegen das Alkoholverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann die Probezeit der jungen Fahrerinnen und Fahrer um zwei Jahre verlängert werden. Auch kann ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.
Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz 45276 Essen Tel.: 0201 51 50 49 Fax : 0201 51 97 08 mail:
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