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BGH: Haftung des Verkäufers für unbekannte Fahrzeugmängel
Mittwoch, den 25. Juli 2007 um 07:13 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat am 18.07.2007 entschieden, daß der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer gegenüber einem Verbraucher auch dann haftet, wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt einen Mangel offenbart. Insbesonder dann, wenn sich nicht nachweisen lässt, ob der Schaden (Zylinderkopfdichtung) bereits beim Verkauf vorhanden war, obliegt es dem Verkäufer nachzuweisen, daß der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war. BGH Urteil vom 18. Juli 2007 – VIII ZR 259/0
 
Urteil AG Lüdinghausen: PRO-VIDA-Messung gernerell unzulässig ?
Donnerstag, den 12. Juli 2007 um 12:20 Uhr

Das Amtsgericht Lüdinghausen hat mit Urteil vom 27.03.2007 (Az.: 10 OWi 89/S18/07) festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem „PROVIBA-Nachfahrsystem“ zahlreiche Einsatzfahrzeuge der Polizei mit Wegimpulsgebern ausgestattet sind, die über keine Bauartzulassung der physikalisch-technischen-Bundesanstalt (PTB) verfügen. Grundlage der Entscheidung des Gerichts, das Verfahren gegen den Betroffenen einzustellen, ist, dass das zuständige Eichamt die Messanlage nicht eichen konnte. 

Die Bauartzulassung der PTB ist die Grundlage für die Möglichkeit des Eichamtes, die Messanlage nach Eichgesetz und Eichordnung durchzuführen. Dementsprechend können die Geräte nicht als taugliche Messinstrumente verwendet werden. Ein Bußgeldverfahren war dementsprechend einzustellen.

Jürgen Graser
advoteam
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