| Abrechnung nach Zeitaufwand |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:08 Uhr | |||
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Ist in besonderen Angelegenheiten der Aufwand zu Beginn Ihres Auftrages nicht absehbar oder wünschen Sie eine laufende Beratung, empfiehlt sich die Abrechung auf Basis der für Sie aufgewandten Zeit (Stundenhonorar) . Für Sie gilt dann eine klare Regelung; jederzeit haben Sie die Möglichkeit die angefallenen Kosten zu ermitteln. Auf Wunsch können Sie auch mit uns absprechen, dass wir mit Ihnen gemeinsam Zeit- und somit Kostengrenzen vereinbaren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine übersichtliche Aufstellung unserer einzelnen Tätigkeiten und der hierfür aufgewendeten Zeit zu erhalten. Wenn Sie unsere Hilfe nicht benötigen oder Sie selbst uns Arbeit ersparen, indem Sie uns vorbereite Unterlagen vorlegen, können Sie zudem das Honorar erheblich reduzieren.
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