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Unsere Kanzlei

Kosten / Anwaltsvergütung
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:10 Uhr

"Anwälte sind teuer" - das hört man regelmässig.

Das stimmt nicht immer !

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung, gewonnen durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fort- und Weiterbildung zu einem fairen, überschaubaren Preis. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihren Überlegungen, dass die Gebühren des Rechtsanwalts nicht nur seine eigene Beratungs- oder persönliche Tätigkeit abdecken, die für Sie auf den ersten Blick sichtbar ist. Neben der von ihm geleisteten Beratungstätigkeit und dem Erstellen von Schriftstücken müssen auch die Kosten des Büros, der beschäftigten Mitarbeiter, sowie die mit der Kanzlei zusammenhängenden Ausgaben aufgebracht werden, einschließlich der technischen Ausstattung, der notwendigen Fortbildungen und der aufwendigen Ausstattung an Literatur, dem Anschluss an rechtliche Informationssysteme und nicht zuletzt den Versicherungen.

Wir legen bei unserer Tätigkeit großen Wert auf Kostentransparenz und Fairness.

Auf Ihren Wunsch erstellen wir Ihnen daher gerne vorab eine Berechnung über das voraussichtlich anfallende Honorar.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich dabei seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Den Text des Gesetzes können Sie hier (urheberrechtlich geschütztes Angebot des Bundesministeriums der Justiz) einsehen.
Die Bitte um Auskunft über die entstehenden Kosten auf Grundlage der von Ihnen gegebenen Informationen ist kostenfrei.

Beanspruchen Sie eine Beratung in einem einzigen Besprechungstermin, müssen Sie in der Regel mit Kosten von 68,50 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer rechnen. Gerne geben wir Ihnen hierzu persönlich detaillierte Auskunft.

Das RVG sieht grundsätzlich bei Verbrauchern auch bei sehr komplexen ersten Beratungsgesprächen eine Obergrenze des Gebührenrahmens von 190,00 Euro zzgl. USt. vor. Die gesetzliche Regelung bestimmt, dass sich bei Streitsachen außerhalb des Straf- und Sozialrechts die Gebühren zum überwiegenden Teil nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit richten, dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert. Je nach Tätigkeit des Rechtsanwalts fallen in diesen Fällen mit einzelnen Verfahrensschritten (nicht einzelnen Briefen oder Gesprächen) die vom Rechtsanwaltvergütungsgesetz festgelegten Gebühren an. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den ergänzenden Seiten dieses Onlineangebotes.