| Erfolgshonorar |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:07 Uhr | |||
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"Können wir nicht vereinbaren, dass ich Ihnen erst oder überhaupt etwas zahle, wenn ich erfolgreich bin ?" Leider nein. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist uns gesetzlich leider untersagt.
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