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Erfolgshonorar
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:07 Uhr

"Können wir nicht vereinbaren, dass ich Ihnen erst oder überhaupt etwas zahle, wenn ich erfolgreich bin ?"

Leider nein.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist uns gesetzlich leider untersagt.