| Pauschalvereinbarung |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:09 Uhr | |||
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In einigen Angelegenheiten schlagen wir Ihnen die Abrechnung auf Grundlage eines Pauschalhonorars vor. Dieses bietet Ihnen den Vorteil einer exakten Kostenvereinbarung, ohne dass Sie unangenehme Überraschungen erleben können. Sie bekommen die Zusage, dass Ihre Angelegenheit zu einem vorher vereinbarten Festpreis abschließend erledigt wird. Nach dem aus Erfahrung kalkulierten Arbeitsaufwand können wir Pauschalbeträge vereinbaren z.B. für
den Bereich des Strafrechts
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