Home Kosten / Honorar Rechtsschutzversicherung

Unsere Kanzlei

Rechtsschutzversicherung
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 03. Februar 2006 um 08:08 Uhr

Sind sie rechtsschutzversichert?

In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei Vorliegen eines Versicherungsfalles entsprechend den Rechtsschutzbedingungen Ihre Kosten, d.h. die Kosten des Rechtsanwalts, sämtliche gerichtlichen Kosten, die Kosten von gerichtlich angeforderten Sachverständigen und die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Ihnen das Gericht in einem Verfahren einmal nicht Recht geben sollte.

Wir können selbstverständlich mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese Kostendeckung erteilt haben. Wir bemühen uns selbstverständlich für Sie, um die formale Abwicklung und nehmen Ihnen insoweit die Arbeit ab. Grundsätzlich weisen wir jedoch darauf hin, dass Sie als unser Auftraggeber für den Ausgleich der Rechnungen verantwortlich bleiben.