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Aktuelle Änderungen im Strassenverkehrsrecht und der Bussgeldtabelle


Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Vorsicht es drohen schneller Fahrverbot und hohe Bussgelder !


Nach Zustimmung des Bundesrates am 14. Februar 2020 ändert sich ab dem 28.4.2020 Wesentliches für die Teilnehmer am Straßenverkehr:

Verstöße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung werden ab sofort viel stärker bestraft:

Verstoß Geschwindigkeitsüberschreitung

Bussgeld Punkte innerorts

Bussgeld Punkte außerorts

Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften

Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

bis 10 km/h

30 €

20 €

ohne

ohne

11-15 km/h

50 €

40 €

ohne

ohne

16-20 km/h

70 €

60 €

ohne

ohne

21-25 km/h

80 €/

1 Punkt

70 €/

1 Punkt

1 Monat

ohne

26-30 km/h

100 €/

1 Punkt

80 €/

1 Punkt

1 Monat

1 Monat

31-40 km/h

160 €/

2 Punkte

120 €/

1 Punkt

1 Monat

1 Monat

41-50 km/h

200 €/

2 Punkte

160 €/

2 Punkte

1 Monat

1 Monat

51-60 km/h

280 €/

2 Punkte

240 €

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird regelmäßig bei 16 km/h Überschreitung und mehr mit einem  Bußgeld von 70 € (innerorts) 60 € ab (außerorts) belegt.

Ab 21 km/h sind innerorts 80 €, ein Punkt im Fahreignungsregister und dazu ein Fahrverbot fällig! Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Strafe/ein Bußgeld von 70 €,  ein Fahrverbot von einem Monat wird aber erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung  ab 26 km/h angeordnet.

Rettungsgasse

Scharf sanktioniert werden Autofahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden. Auch ohne Behinderung oder Gefährdung Dritter ist ein Bußgeld von mindestens 200 € fällig, dazu jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Diejenigen, die meinen,  sie könnten eine bestehende Rettungsgasse zum schnelleren Fortkommen nutzen, erhalten zwei Punkte, ein Fahrverbot von einem Monat und eine Strafe von 240 € Bußgeld.

Auch das verstoßen gegen Parkvorschriften wird unangenehm teuer. So kostet ab Dienstag

  • Parken an einer unübersichtlichen Stelle, 35 €.
  • Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 €.
  • Parken auf einem Schwerbehinderten – Parkplatz oder auf einem reservierten Parkplatz 55 €, ebenso für das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe.

Wichtig für Fahrradfahrer: Sie werden jetzt stärker geschützt:

  • Autofahrer sind aufgefordert, beim überholen einen Mindestabstand von 1,50 m, außerorts 2,50 m einzuhalten.
  • Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.
  • Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Zur Vermeidung von schweren Unfällen mit Radfahren an Kreuzungen müssen Lkw-Fahrer besonders beachten:  Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, beispielsweise Lkw und Busse, die innerhalb geschlossener Ortschaften  rechts abbiegen, dürfen nunmehr  auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße werden mit  70 Euro Bußgeld. und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Ferner gelten  ab Dienstag, 28. April 2020 folgende neuen Regelungen:

  • Das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt kostet 75 Euro plus Punkt im Fahreignungsregister.
  •  Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas, beispielsweise durch Aufhheulenlassen des Motors, sowie das unnütze Hin- und Herfahren kostet bis zu 100 Euro.

Ein aktueller Hinweis der Rechtsanwaltskanzlei ABALEGIS ® Graser Rechtsanwälte, 45276 Essen, Scheidtmanntor 2