Kostenloser Rechtsrat – Rechtsanwalt kostenlos ?
Können wir Sie kostenlos beraten oder Sie kostenlos vertreten?
Was ist bei Anwälten auf solch eine Frage schon für eine Antwort zu erwarten?
Eigentlich nicht, aber…. doch, es geht tatsächlich.
Bei näherem Nachdenken können Sie sicherlich verstehen, dass auch ein Rechtsanwalt nicht gerne früh aufsteht und lange arbeitet, ohne damit Geld zu verdienen und seinen Lebensunterhalt zu sichern. Daneben muss ja auch viel bezahlt werden – die Miete der Kanzlei, die Mitarbeiter, die Technik, die Nebenkosten usw.
Aber tatsächlich gibt es für Sie Möglichkeiten, kostenlose Unterstützung durch unsere Fachanwälte zu bekommen:
Verfügen Sie nicht über ausreichende Mittel, um auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt zu beauftragen, können Sie zum Einen eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die für Sie die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und erforderlicher Verfahrenskosten übernimmt, wenn Sie sich wegen eines rechtlichen Problems mit Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen streiten müssen.
Ohne eine Rechtsschutzversicherung und in wirtschaftlich engen Lebensverhältnissen können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein bekommen. Nach Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Situation bekommen Sie den Beratungshilfeschein, der es uns möglich macht, Ihre Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit mit der Landeskasse abzurechnen.
Kommt es dann oder auch sofort zu einem notwendigen gerichtlichen Verfahren, steht Ihnen Verfahrenskostenhilfe (in Familiensachen) oder Prozesskostenhilfe zu – auch eine Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz und einen kostenlosen Rechtsanwalt zu bekommen.
Aber Achtung! Die Kostenübernahme erfordert zwei Dinge:
- Sie müssen bedürftig sein im Sinne der gesetzlichen Vorgaben
- und die rechtliche Auseinandersetzung muss Aussicht auf Erfolg haben. Diese Erfolgsaussichten muss das Gericht zunächst prüfen, erst bei hinreichender Erfolgsaussicht bewilligt das Gericht die kostenfreie Durchführung des Verfahrens für Sie.
Allerdings eins ist noch zu beachten: Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie die Kosten der Gegenseite, diese Kosten übernimmt das Gericht nicht.