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Rechtsschutzversicherung


Sind Sie Rechtsschutzversichert?


Wenn ja, übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei Vorliegen eines Versicherungsfalles entsprechend den Rechtsschutzbedingungen Ihre Kosten, d.h. die Kosten des Rechtsanwalts, sämtliche gerichtlichen Kosten, die Kosten von gerichtlich angeforderten Sachverständigen und die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Ihnen das Gericht in einem Verfahren einmal nicht Recht geben sollte.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, holen für Sie die Kostenzusage ein und rechnen unsere Kosten mit der Versicherung ab, sofern diese Kostendeckung erteilt hat. Wir bemühen uns selbstverständlich für Sie, um die formale Abwicklung und nehmen Ihnen insoweit die Arbeit ab. Grundsätzlich müssen wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass Sie als unser Auftraggeber für den Ausgleich der Rechnungen verantwortlich bleiben.

Beachten Sie aber, dass nicht alle Rechtsschutzversicherungen alle rechtliche Auseinandersetzungen abdecken, regelmässig gibt es keine Versicherungen, die Rechtsschutz vor den Gerichten im Erbrecht, im Familienrecht und im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Bebauung von Immobilien anbieten.


Tipp für Rechtsschutzversicherte


Viele Versicherer bieten telefonischen Vorab-Rechtsrat oder nennen Ihnen einen Rechtsanwalt, den die Versicherung empfiehlt. Hierzu sollten Sie folgendes wissen: Mit den betreffenden Rechtsanwälten haben die Versicherer vertragliche Vereinbarungen, die eine pauschale oder verringerte Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit vorsehen. Ob dieses für das Mandatsverhältnis von Vorteil ist können Sie sicherlich selbst beurteilen. Wichtig für Sie ist jedoch, dass die Versicherungen nach dem Gesetz Ihnen nicht das Recht der freien Anwaltswahl nehmen dürfen.