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Schwerbehindertenrecht


Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis, Anerkennung als Schwerbehinderter Mensch


Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann es dazu gekommen, dass Sie körperliche Beeinträchtigungen feststellen, die sich auf Ihre Möglichkeiten auswirken, in der Gesellschaft oder Wirtschaft gleichberechtigt wie unbeeinträchtigte Menschen teilzunehmen. 

Zum Ausgleich solcher Behinderungen haben Sie das Recht staatliche Hilfe und Nachteilsausgleichsregelungen in Anspruch zu nehmen. Sind Sie als schwerbehinderter Mensch im Sinne des Sozialgesetzbuches IX anerkannt, erhalten Sie , wenn Ihre Benachteiligung einen gewaschen Schweregrad (GdB) erreicht, einen Schwerbeschädigtenausweis, der Sie berechtigt bei privaten und öffentlichen Dienstleistern Leistungen in Anspruch zu nehmen. 

Daneben stehen Schwerbehinderten besondere Rechte zu. Hierzu gehören z.B. 

  • der gesetzliche besondere Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Sonderurlaub
  • Anspruch auf vorzeitige Altersrente
  • Steuervergünstigungen
  • kostenlose Teilnahme an öffentlichem Nahverkehr

Näheres können Sie beispielsweise im Internet beispielsweise hier nachlesen:(klick)

Wir vertreten Sie, wenn es um die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung und / oder der Höhe des anerkannten Grades der Schwerbehinderung (GdB) geht, oder wenn es darum geht, durch Eintragung bestimmter Merkmale ergänzende Ansprüche geltend zu machen.

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