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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe


„Ich kann mir solch einen Streit gar nicht leisten….“ / „Rechtsanwalt kostenlos ?“


Sprechen Sie offen mit uns darüber, wenn Sie der Meinung sind, sich einen Rechtsanwalt oder gar einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Fachanwalt für Familienrecht nicht leisten zu können, um Ihr Recht durchzusetzen. Auch in einem solchen Fall können wir Ihnen helfen. Sie haben nämlich, wenn Ihre wirtschaftliche Situation es Ihnen nicht ermöglicht, selbst einen Anwalt und Gerichtskosten zu finanzieren,  das Recht Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe (PKH) bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Anspruch zu nehmen. Ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich, bestehen in der Sache selbst Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung und lassen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einen Rechtsstreit eigentlich nicht zu, können Sie über uns entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, wir stellen mit Ihnen gemeinsamen den entsprechenden Antrag bei Gericht. Die gesetzlichen Vorschriften ermöglichen dann eine Übernahme der Kosten des Gerichtes und Ihrer Rechtsanwälte durch die Staatskasse.

Formulare erhalten Sie von uns in unserer Kanzlei, wenn Sie uns bitten, mit Ihnen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sie können das Formular auch hier herunterladen:

Antrag auf PKH / VKH- Erklärung über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse

Unsere Mitarbeiterinnen sind auch gerne behilflich, um Ihnen mit den Unterlagen zu helfen.