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Fachgebiete

Fachgebiete
Schwerpunkte

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte beschäftigen sich überwiegend mit den oben benannten Fachgebieten.

Sie sind in diesen Gebieten durch ihre Erfahrung und laufende Fortbildung besonders qualifiziert und haben in den jeweils ausgewiesenen Gebieten, durch ihre praktische Tätigkeit in dem benannten Gebiet, dieses zum Schwerpunkt ihrer Tätigkeit gemacht.

Fachanwalt

In der Bundesrepublik ist es zulässig, als Rechtsanwalt mit der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu werben. Diese Bezeichnung darf man allerdings nach der gesetzlichen Grundlage nur führen, wenn man die hierzu notwendige Zulassung durch das zuständige Oberlandesgericht erhalten hat. Die Zulassung wird erst dann erteilt, wenn man zum einen, einen mehrere Monate andauernden Ausbildungslehrgang absolviert hat und zum anderen nachgewiesen hat, dass man eine entsprechende Anzahl von Mandaten im Arbeitsrecht betreut und gerichtlich vertreten hat. Darüber hinaus bleibt einem der Titel des Fachanwaltes nur erhalten, wenn jährlich eine erhebliche Anzahl von Fortbildungsstunden nachgewiesen werden kann.

Die besonders herausragende Qualifikation weisen wir in den ausgewiesenen Gebieten durch die Zulassung des Herrn Rechtsanwalt Graser nach, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht führen zu dürfen. Frau Bugiel hat ihre besondere Qualifikation durch die Zulassung erworben, den Titel Fachanwältin für Familienrecht führen zu dürfen.

Wir können Sie daher äußerst kompetent und verlässlich über alle Fragen im Zusammenhang aus den jeweiligen Fachgebieten beraten und Ihre Interessen zielorientiert vertreten